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Hilfe - problem mit media markt
Von: andre2908
am 07.06.2007


hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. es geht um einen "saubilligen" einzelhändler. ich habe vor ca. einem halben jahr mein acer-notebook bei media markt gekauft. nach drei monaten war es wegen eines festplattendefektes zur reparatur. naja, wurde kostenlos ersetzt. vor ca. drei wochen musste ich es wieder zur reparatur bringen, weil die boxen defekt sind/waren und mein w-lan beim notebook nur funktioniert hat, wenn ich den netzstecker benutzt habe. heute habe ich eine benachrichtigung bekommen; riss im display durch fremdeinwirkung, reparaturkosten 290 eur. das display war definitiv NICHT defekt, als ich das gute stück abgegeben habe. ich muss mich bis montag entscheiden, ob ich auf eine reparatur verzichte oder 290 eur invstiere.

was soll ich tun? habt ihr einen tipp? 

Antwort 1 von Luke001 *****
am 07.06.2007


Hallo, wenn noch Garantie drauf war, steht der Händler in der Nachweisepflicht, daß der Fehler von Dir kommt. Was ja nicht der Fall ist. Setz ein Schreiben auf, in dem Bekannte angegeben werden, die das bestätigen.

Dann muss der Händler das Gegenteil beweisen. Kann er nciht, dann muss er dafür auch aufkommen. Lass Dich nicht damit abspeisen.

Aber da kommen im Laufe des Tages noch ein paar Spezialisten, die bestimmt noch nen Paragraphen dafür liefern können. Aber Fakt ist es.

Antwort 2 von andre2908
am 07.06.2007


danke schonmal dafür! bin für jegliche art von tipp empfänglich - un dankbar! bekannte zur bestätigung gibt es (zumindest eine). ich denke, der mitarbeiter im service ware etwas unvorsichtig...

Antwort 3 von Luke001 *****
am 07.06.2007


Können ruhig ein paar mehr sein (Eltern?Freundin?Kumpel?)

  Wink Aber psst Wink  

Antwort 4 von Perspolis *****
am 07.06.2007


Hallo!

Ich denke die Frage nach "Zeugen" dürfte hier nicht gewichtig sein. Sie hätten dann bei der Abgabe des Gerätes dabei sein müssen.

Da die von dir gemeldeten Probleme (Wlan und Lautsprecher) ja nichts mit dem Riss am Bildschirm zu tun haben, wird man von einem Sturzschaden ausgegangen sein (=Verlust des Garantieanspruchs). Dieser sollte aber dem Mitarbeiter des Marktes auffallen müssen. Er hätte dich dann darüber aufklären und den Schaden vermerken müssen. Du hättest das dann durch deine Unterschrift bestätigt.

Ich bin der Meinung, dass der Beweislast hier bei MediaMarkt liegt.

Antwort 5 von SanMarius *****
am 07.06.2007


bei der abgabe des notebooks, wird im auftragspapier, beschädigungen und zubehör notiert, wenn da nix steht, dann wurde das notebook ohne rieß abgegeben

Antwort 6 von Perspolis *****
am 07.06.2007


Interessant wäre auch zu wissen, wofür die 290 € anfallen. Bildschirm? Oder Bildschirm und Wlan und LS?

Antwort 7 von andre2908
am 07.06.2007


angeblich beruhen wlan und ls-defekt auf einem softwarefehler. ein recovery gäb es kostenfrei. wie gnädig... die 290,- eur fallen nur für den bildschirm an...

Antwort 8 von holodrio ****
am 07.06.2007


Nicht lange Drum herum Reden.

Da bei der Reparatur annahme nur das Wlan angegeben ist, ist das sonnenklar. Bei Abgabe war das Display OK, sonst hätte das der aufmerksame und kompetente Mitarbeiter im "Blöd" Markt das nicht so angegeben.

Also war bis zu diesem Zeitpunkt alles OK.

Und wenn dan irgendein Kasper das teil runter wirft kannst du nichts dazu.
Würde denen Klar und Sachlich erklären das zum zeitpunkt der übergabe des Notebook`s das Display Ok war, und das sie für schäden aufkommen müssen die Ihre Mitarbeiter verursachen.
Keine Angst einen Anwalt einzuschalten, zumindest mal dem "blöd" Markt damit Drohen. 

Antwort 9 von Hunne *****
am 07.06.2007


jupp, würde denen auch gleich klar machen das sie ihre späße mit jemand anderem treiben sollen, z.B. Anwalt + Medien...gleich scharf schießen, sonst zieht sich sowas