| Hilfe - problem mit media markt | |
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Von: andre2908 am 07.06.2007 ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. es geht um einen "saubilligen" einzelhändler. ich habe vor ca. einem halben jahr mein acer-notebook bei media markt gekauft. nach drei monaten war es wegen eines festplattendefektes zur reparatur. naja, wurde kostenlos ersetzt. vor ca. drei wochen musste ich es wieder zur reparatur bringen, weil die boxen defekt sind/waren und mein w-lan beim notebook nur funktioniert hat, wenn ich den netzstecker benutzt habe. heute habe ich eine benachrichtigung bekommen; riss im display durch fremdeinwirkung, reparaturkosten 290 eur. das display war definitiv NICHT defekt, als ich das gute stück abgegeben habe. ich muss mich bis montag entscheiden, ob ich auf eine reparatur verzichte oder 290 eur invstiere. was soll ich tun? habt ihr einen tipp? | |
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Antwort 1 von Luke001 ***** am 07.06.2007 Dann muss der Händler das Gegenteil beweisen. Kann er nciht, dann muss er dafür auch aufkommen. Lass Dich nicht damit abspeisen. Aber da kommen im Laufe des Tages noch ein paar Spezialisten, die bestimmt noch nen Paragraphen dafür liefern können. Aber Fakt ist es. | |
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Antwort 2 von andre2908 am 07.06.2007 | |
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Antwort 3 von Luke001 ***** am 07.06.2007 Aber psst | |
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Antwort 4 von Perspolis ***** am 07.06.2007 Ich denke die Frage nach "Zeugen" dürfte hier nicht gewichtig sein. Sie hätten dann bei der Abgabe des Gerätes dabei sein müssen. Da die von dir gemeldeten Probleme (Wlan und Lautsprecher) ja nichts mit dem Riss am Bildschirm zu tun haben, wird man von einem Sturzschaden ausgegangen sein (=Verlust des Garantieanspruchs). Dieser sollte aber dem Mitarbeiter des Marktes auffallen müssen. Er hätte dich dann darüber aufklären und den Schaden vermerken müssen. Du hättest das dann durch deine Unterschrift bestätigt. Ich bin der Meinung, dass der Beweislast hier bei MediaMarkt liegt. | |
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Antwort 5 von SanMarius ***** am 07.06.2007 | |
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Antwort 6 von Perspolis ***** am 07.06.2007 | |
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Antwort 7 von andre2908 am 07.06.2007 | |
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Antwort 8 von holodrio **** am 07.06.2007 Da bei der Reparatur annahme nur das Wlan angegeben ist, ist das sonnenklar. Bei Abgabe war das Display OK, sonst hätte das der aufmerksame und kompetente Mitarbeiter im "Blöd" Markt das nicht so angegeben. Also war bis zu diesem Zeitpunkt alles OK. Und wenn dan irgendein Kasper das teil runter wirft kannst du nichts dazu. Würde denen Klar und Sachlich erklären das zum zeitpunkt der übergabe des Notebook`s das Display Ok war, und das sie für schäden aufkommen müssen die Ihre Mitarbeiter verursachen. Keine Angst einen Anwalt einzuschalten, zumindest mal dem "blöd" Markt damit Drohen. | |
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Antwort 9 von Hunne ***** am 07.06.2007 | |
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Aber psst